Seitens der Krankenkassen werden generell nur medizinische Leistungen anerkannt. Jegliche nicht-medizinischen Handlungen, wie beispielsweise die Hilfe im Haushalt, sind dagegen nicht krankenkassenanerkannt. Unser gut ausgebildetes Team erbringt Leistungen ausserhalb des medizinischen Pflegebereichs.
Was viele nicht wissen: Einkommens- und vermögensunabhängig haben Sie ein Anrecht auf Hilflosenentschädigung durch die SVA. Weitere Auskünfte gibt Ihnen die kantonale SVA-Stelle.
Unsere Mitarbeiterinnen haben u.a. Erfahrung in der Betreuung von Senioren mit Demenz, Alzheimer, Parkinson, Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Arthrose, Diabetes, Inkontinenz, Epilepsie, Thrombosen, Bettlägerigkeit, Geh- und Sehbehinderungen sowie im Umgang mit psychischen Erkrankungen.