Region Aargau / Basel

Kosten & Abrechnung

Preise

Unsere Betreuungsleistungen definieren wir stets gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen. Abhängig von der Komplexität und den Dienstleistungen liegen die Preise dafür zwischen CHF 44.- und CHF 49.- pro Stunde.  Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von unserer fairen und preiswerten Tarifgestaltung überzeugen können.
Bei längeren Betreuungen offerieren wir Ihnen attraktive Preisnachlässe.

Finanzielle Unterstützung

Für die Dienstleistungen  der Seniorex können Sie verschiedene Unterstützungen beantragen:

Hilflosenentschädigung Ergänzungsleistungen Zusatzversicherung für Haushaltshilfen
Einkommens- und vermögensunabhängig Anspruch haben AHV-, IV-Rentner- und Rentnerinnen sowie Menschen mit Behinderung Falls die betreuungsbedürftige Person über eine Krankenzusatzversicherung verfügt, übernimmt diese allenfalls einen Teil der Kosten für die Betreuung oder Haushaltshilfe.
Grundsätzliche Voraussetzung: AHV- oder IV-Bezug, Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit (IV)), dauerhaft auf Hilfe angewiesen. Weitere Auskünfte erhalten Sie über Ihre Ausgleichskasse (SVA-Stelle). Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation. Zusätzlich zu bereits bestehenden Ergänzungsleistungen können Sie sich Betreuungskosten als sog. «Krankheits- und Behinderungskosten» rückerstatten lassen.

Hilflosenentschädigung

Einkommens- und vermögensunabhängig

Grundsätzliche Voraussetzung: AHV- oder IV-Bezug, Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit (IV)), dauerhaft auf Hilfe angewiesen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über Ihre Ausgleichskasse (SVA-Stelle).

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation.

Ergänzungsleistungen

Anspruch haben AHV-, IV-Rentner- und Rentnerinnen sowie Menschen mit Behinderung

Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können.

Zusätzlich zu bereits bestehenden Ergänzungsleistungen können Sie sich Betreuungskosten als sog. «Krankheits- und Behinderungskosten» rückerstatten lassen.

Zusatzversicherung für Haushaltshilfen

Falls die betreuungsbedürftige Person über eine Krankenzusatzversicherung verfügt, übernimmt diese allenfalls einen Teil der Kosten für die Betreuung oder Haushaltshilfe.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf eine mögliche finanzielle Unterstützung abzuklären.